Die Projektidee und die Beteiligungsmöglichkeit werden bei Interessent:innenversammlungen vorgestellt. Die Zielgruppe sind Kleinanleger:innen aus der Region (z.B. die Gemeindebevölkerung oder Kunden von Betrieben). Wer konkretes Interesse an einer Beteiligung hat, teilt dies schriftlich mit. Die Beteiligungswilligen werden über den Charakter nachrangiger Darlehen als Finanzierungsinstrument aufgeklärt, zeichnen Anteilsscheine und zahlen ihren Anteil ein. In der Praxis sind bis zu 100 beteiligte Personen integrierbar. Das Volumen aller Anteilsscheine plus allfällige Förderungen deckt die Errichtungskosten der Erzeugungsanlage und einen anteiligen Entwicklungs- und Verwaltungsaufwand. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Beteiligung ist vertraglich laut Konsument:innenschutzgesetz geregelt. Diese Form der Beteiligung ist neben Gemeinden für Einzelpersonen reizvoll, die erneuerbare Energie unterstützen möchten, um die Energiewende zu schaffen, aber selbst keine eigenen (Dach-)Flächen haben.