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Anlagen

Aktuell hat die AEE Salzburg fünf Bürger.innenbeteiligungsanlagen in Betrieb. Zwei in Saalfelden und jeweils eine in Thalgau, Köstendorf und Lengau. Die größe Anlage steht in Saalfelden mit fast 100 kWp Leistung.

Seit dem Sommer 2022 gibt es eine neu errichtete Anlage:
Pfarre St. Elisabeth.
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Salzburg, Pfarre St. Elisabeth

Bürger:innen­beteiligungs­modell
Pfarre St. Elisabeth, Stadt Salzburg

Auf dem Dach der Pfarrkirche St. Elisabeth wurde im Sommer 2022 eine Photovoltaikanlage errichtet. Es ist das erste Kirchendach in der Stadt Salzburg und eines der ersten im Land, das damit zur Energiewende beiträgt. Die Steilheit des Dachs stellt einerseits eine Herausforderung für die Montage dar, andererseits ist dadurch auch in den Wintermonaten ein guter Ertrag zu erwarten. Die Anlage wird neben der Kirche auch das Museum Bibelwelt, den Pfarrhof und mehrere Wohnungen mit Strom beliefern.

Erzeugungsdarstellung:
Solarweb

Beteiligung nicht mehr möglich.
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St. Elisabeth, Kirche

Standort:
Pfarre St. Elisabeth
Plainstraße 42b
5020 Salzburg
Leistung:
37 kWp
Fertigstellung:
August 2022
Beteiligungsmodell:
Teilschuldverschreibung
Beteiligung:
nicht mehr möglich

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Häufige Fragen:

Die AEE übernimmt für 20 bis 25 Jahre das vollständige Finanzierungs- und Betreiberrisiko. Während dieser Zeit kann der erzeugte Strom von den Dacheigentümer:innen, von weiteren teilnehmenden Berechtigten günstig genutzt werden. Für diesen (günstigen und) regional produzierten Ökostrom fallen keine Netzgebühren beim Netzbetreiber an. Danach geht die Erzeugungsanlage zu den vertraglich festgelegten Bedingungen in den Besitz der Dacheigentümer:innen über. Kurz gesagt: Man hat eine PV-Anlage am Dach, nutzt den Strom, hat aber keine Wartungsarbeit.
Die Projektidee und die Beteiligungsmöglichkeit werden bei Interessent:innenversammlungen vorgestellt. Die Zielgruppe sind Kleinanleger:innen aus der Region (z.B. die Gemeindebevölkerung oder Kunden von Betrieben). Wer konkretes Interesse an einer Beteiligung hat, teilt dies schriftlich mit. Die Beteiligungswilligen werden über den Charakter nachrangiger Darlehen als Finanzierungsinstrument aufgeklärt, zeichnen Anteilsscheine und zahlen ihren Anteil ein. In der Praxis sind bis zu 100 beteiligte Personen integrierbar. Das Volumen aller Anteilsscheine plus allfällige Förderungen deckt die Errichtungskosten der Erzeugungsanlage und einen anteiligen Entwicklungs- und Verwaltungsaufwand. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Beteiligung ist vertraglich laut Konsument:innenschutzgesetz geregelt. Diese Form der Beteiligung ist neben Gemeinden für Einzelpersonen reizvoll, die erneuerbare Energie unterstützen möchten, um die Energiewende zu schaffen, aber selbst keine eigenen (Dach-)Flächen haben.
Die AEE lädt regionale und überregionale Anlagen-Errichter:innen zur Angebotslegung ein und trifft die Entscheidung zur Vergabe. Der oder die Bestbieter:in errichtet die Anlage. Die AEE beaufsichtigt die Errichtung, betreibt die Anlage und erzeugt regionalen Ökostrom unter genauer Überwachung der Performance. Notwendige Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht- und eine Elektrogeräteversicherung werden von der Genossenschaft abgeschlossen.
Über einen Zeitraum von 14 Jahren erhalten die Beteiligten ihr eingesetztes Kapital einschließlich vereinbarter Zinsen zurück. Alle zwei Jahre wird ein Projektbericht über Leistung und Ertrag der jeweiligen Anlage vorgelegt. Die Auszahlung beginnt bereits im Folgejahr nach Errichtung der Anlage und zwar unabhängig davon, wie erfolgreich die Energieproduktion im abgelaufenen Jahr war.