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29. Juli 2021

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gilt seit 27. Juli 2021!

Österreich baut damit an einem Energiesystem, das wettbewerbsfähig durch Innovation ist, bezahlbar für alle bleibt und nachhaltig und sicher Energie aus erneuerbaren Ressourcen erzeugt!

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Mit der österreichischen Klima- und Energiestrategie #mission2030 hat man sich national ehrgeizige Ziele gesetzt. Es gilt, den Gesamtanteil der Erneuerbaren bis 2030 auf 45 bis 50 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch zu erhöhen und im Strombereich das Ziel von 100 Prozent bilanziellem erneuerbaren Anteil am elektrischen Gesamtverbrauch 2030 zu erreichen. Eine konsequente Verfolgung dieses 100-Prozent-Ziels birgt dabei enorme Chancen und Herausforderungen! „Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz EAG 2021 wird einen wesentlichen Beitrag zum Umbau des Energiesystems leisten, frei nach der Devise der „Fridays for Future“- Jugend: System Change, not Climate Change!“ so Heidi Rest-Hinterseer, Vorstandsmitglied der Agentur für Erneuerbare Energie Genossenschaft. Die AEE Genossenschaft hat bereits vier Bürgersolaranlagen in Salzburg umgesetzt, drei davon als Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. „Die aktive Einbindung der Bevölkerung und der Gemeinden wird die Energieerzeugung verstärkt demokratisieren,“ so Rest-Hinterseer. Erneuerbare Energiegemeinschaften sind der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie. „Wenn zum Beispiel eine Gemeinde auf dem Dach des Feuerwehrhauses, auf den gemeindeeigenen Schulgebäuden und dem Abfallwirtschaftshof PV-Anlagen betreibt, kann sie über das Netz des Energieversorgers gemeindeeigene Gebäude versorgen und kann weitere Interessierte in den Strombezug integrieren. Ziel ist, die vor Ort erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen auch dort zu nutzen,“ erklärt Rest-Hinterseer den Nutzen der Erneuerbaren Energiegemeinschaften, kurz EEG genannt. Die AEE eGen ist bereits Partnerin von drei Salzburger und einer oberösterreichischen Gemeinde. 

Gerade Gemeinden, die aktuell Sanierungen oder Neubauten von Feuerwehrgebäuden, Recycling- oder Abfallhöfen und Schulgebäuden planen, können, um den Energieverbrauch zu reduzieren, gemeindeeigene Gebäude zusammenschließen und private energieerzeugende Haushalte miteinbeziehen. Fossile Energieträger sollen aus Gemeindegebäuden verbannt werden. Und eine Kombination von Carsharing-Modellen mit Elektromobilität ist naheliegend, wenn die Gemeinde selbst Sonnenstrom produziert und/oder Abnehmerin von lokalem Wasserkraftstrom wird. Mit der Einbeziehung von vielen regionalen Produzenten in die lokale und regionale Versorgung von Energiekunden kann auch hier eine stark regionalisierte Energieversorgung mit den jeweils am Ort vorhandenen Energiequellen gelingen. 

Das Ökostromgesetz 2012 bildet seit Juli 2012 die gesetzliche Grundlage für ein bundesweites Fördersystem der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Es wurde für eine Dauer von zehn Jahren genehmigt. Deshalb ist nun eine Anpassung des Fördersystems erforderlich. Eine der zentralen Innovationen ist die Einbringung von erneuerbarem Gas und Wasserstoff in das Energiesystem. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sollen dazu beitragen, die dezentrale Versorgung zu fördern und Bürger und Bürgerinnen stärker in die Energiewende einzubeziehen. Zentrale Zielvorgabe ist, dass Österreich die Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um 36 Prozent im Vergleich zu 2005 reduzieren muss. Bisher ist das Gegenteil der Fall: Die Emissionen steigen seit 2005 kontinuierlich. 

Die im EAG beschlossenen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften stellen eine Fortsetzung der Liberalisierung der Energieversorgung dar. War es im ersten Schritt die Entflechtung von Produktion, Vertrieb und Verteilung (Netze), folgt nun der nächste Schritt mit der Installation von vielen vernetzten Anlagen, die eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten. 

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Häufige Fragen:

Die AEE übernimmt für 20 bis 25 Jahre das vollständige Finanzierungs- und Betreiberrisiko. Während dieser Zeit kann der erzeugte Strom von den Dacheigentümer:innen, von weiteren teilnehmenden Berechtigten günstig genutzt werden. Für diesen (günstigen und) regional produzierten Ökostrom fallen keine Netzgebühren beim Netzbetreiber an. Danach geht die Erzeugungsanlage zu den vertraglich festgelegten Bedingungen in den Besitz der Dacheigentümer:innen über. Kurz gesagt: Man hat eine PV-Anlage am Dach, nutzt den Strom, hat aber keine Wartungsarbeit.
Die Projektidee und die Beteiligungsmöglichkeit werden bei Interessent:innenversammlungen vorgestellt. Die Zielgruppe sind Kleinanleger:innen aus der Region (z.B. die Gemeindebevölkerung oder Kunden von Betrieben). Wer konkretes Interesse an einer Beteiligung hat, teilt dies schriftlich mit. Die Beteiligungswilligen werden über den Charakter nachrangiger Darlehen als Finanzierungsinstrument aufgeklärt, zeichnen Anteilsscheine und zahlen ihren Anteil ein. In der Praxis sind bis zu 100 beteiligte Personen integrierbar. Das Volumen aller Anteilsscheine plus allfällige Förderungen deckt die Errichtungskosten der Erzeugungsanlage und einen anteiligen Entwicklungs- und Verwaltungsaufwand. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Beteiligung ist vertraglich laut Konsument:innenschutzgesetz geregelt. Diese Form der Beteiligung ist neben Gemeinden für Einzelpersonen reizvoll, die erneuerbare Energie unterstützen möchten, um die Energiewende zu schaffen, aber selbst keine eigenen (Dach-)Flächen haben.
Die AEE lädt regionale und überregionale Anlagen-Errichter:innen zur Angebotslegung ein und trifft die Entscheidung zur Vergabe. Der oder die Bestbieter:in errichtet die Anlage. Die AEE beaufsichtigt die Errichtung, betreibt die Anlage und erzeugt regionalen Ökostrom unter genauer Überwachung der Performance. Notwendige Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht- und eine Elektrogeräteversicherung werden von der Genossenschaft abgeschlossen.
Über einen Zeitraum von 14 Jahren erhalten die Beteiligten ihr eingesetztes Kapital einschließlich vereinbarter Zinsen zurück. Alle zwei Jahre wird ein Projektbericht über Leistung und Ertrag der jeweiligen Anlage vorgelegt. Die Auszahlung beginnt bereits im Folgejahr nach Errichtung der Anlage und zwar unabhängig davon, wie erfolgreich die Energieproduktion im abgelaufenen Jahr war.